Stadthistorische Führung: Gang über den jüdischen Friedhof in Heidingsfeld am 10.10.10

Die erste bekannte urkundliche Erwähnung der jüdischen Gemeinde von Heidingsfeld stammt aus dem Jahr 1298. Doch erst im frühen 18. Jahrhundert wurde Heidingsfeld zu einem religiösen Zentrums, als es Sitz des Ober-Rabbiners von Unterfranken wurde. Der Friedhof selbst wurde 1811 angelegt. Die jüdische Gemeinde von Heidingsfeld bestand bis zum 22. September 1942 und etwa zu dieser Zeit fand die letzte Bestattung auf dem Friedhof statt.

Der jüdische Friedhof in Heidingsfeld wurde 1811 angelegt und erstmals belegt. Bis 1881 wurden auf ihm auch Würzburger Juden beigesetzt. Die letzten Beisetzungen waren in Heidingsfeld 1942. Die Friedhofsfläche umfasst 56,60 ar. Der Friedhof ist in einen großen alten und einen neueren Teil gegliedert und von einer massiven Steinmauer umgeben. Die letzten Grabsteine (1930-1942) liegen an der dem Eingang gegenüberliegenden Mauer. Vom heutigen Eingangstor aus steigt das Gelände steil an. Ein kleines Taharahäuschen steht links vom Eingang.

Unter der sachkundigen und engagierten Führung von Stadtrat Willy Dürrnagel erlebten rund 100 Besucherinnen und Besucher die bewegte Geschichte der Juden in Heidingsfeld und Würzburg.

Neben den sehr interessanten und ausführlichen Ausführungen von Stadtrat Willy Dürrnagel hatte ich auch ausreichend Gelegenheit Impressionen mit der Camera einzufangen.

Willi Dürrnagel hat seine kompletten Ausführungen überlassen, danke dafür. Hier sind sie nun:

Jüdischer Friedhof Heidingsfeld

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Heidingsfeld

In Heidingsfeld, seit 1268 unmittelbares Reichsdorf, kam es bereits im Mittelalter zur Ansiedlung jüdischer Familien.

Der älteste urkundliche Nachweis ist von 1298, als bei einer Judenverfolgung („Rindfleisch-Verfolgung“) eine jüdische Frau namens Zira erschlagen wurde.

Nach der Zeit der Judenverfolgung in der Pestzeit 1348/1349 -dabei ist es unklar ob es in Heidingsfeld zu einer Verfolgung kam – werden 1378 wiederum Juden in Heidingsfeld genannt.

Im Jahr 1391 hatte der böhmische König Wenzel, der Heidingsfelder Landesherr, eine Judenschuldentilgungsverfügung für seine fränkischen Besitzungen Heidingsfeld und Mainbernheim ausgesprochen, die die jüdische Bevölkerung verarmen ließ.

Ein Privileg Kaiser Sigismunds von 1431 begünstigte den jüdischen Zuzug.

Bis Mitte der 15. Jahrhunderts waren die in Heidingsfeld lebenden Juden mit der Würzburger Gemeinde (Kehilla, hebräisch Gemeinde) verbunden, sie bildeten eine „Chavura“, dann wurden sie eine eigene Gemeinde mit eigenen Einrichtungen und Gemeindebediensteten.

1490 wird eine „Judengasse“ genannt, die wahrscheinlich in der „Oberstadt“, im südlichen Bereich der Stadt am Salmannsturm (?) lag. In der Judengasse lag auch die „Judenschule“ (Synagoge).

Die jüdische Einwohner lebten überwiegend vom Geldhandel, aber auch (innerhalb der Gemeinde) vom Handel mit Brot, Fleisch und anderen Lebensmitteln.

1508 lebten mehr als sieben jüdische Familien am Ort. Die sieben Familien lebten unter dem Schutz des Würzburger Bischofs, dem sie in diesem Jahr zusammen 120 Gulden Jahressteuer zu bezahlen hatten. Weitere Juden lebten unter dem Schutz anderer Herrschaften (auch der Reichsstadt Nürnberg, an die Heidingsfeld zeitweise verpfändet war).

Die jüdischen Familien hatten einen „Schulklopfer“ der zu den Gottesdiensten eingeladen hat. Er war zugleich der Synagogendiener.

Zu einer Vertreibung der Heidingsfelder Juden kam es am Ausgang des Mittelalters nicht. Im Gegenteil entwickelte sich Heidingsfeld nach der Vertreibung der Juden aus Würzburg (1561) neben Fürth zur bedeutendsten und größten jüdischen Gemeinde in Franken. Die Aufnahme vertriebener Juden aus Würzburg war möglich, weil Heidingsfeld als böhmisches Lehen einen besonderen Status hatte.

Ab 1628 kam das Reichsdorf Heidingsfeld unter die fürstbischöfliche Territorialgewalt. Seitdem zahlten die Juden ihre Steuern entweder an das Würzburger Domkapitel oder an den Bischof.

Heidingsfeld wurde ab 1695 Sitz eines Oberrabbinates, das mit Unterstützung durch Unterrabbiner für zeitweise mehr als 100 Gemeinden zuständig war.

Der damalige Fürstbischof räumte dem Oberrabbiner in Heidingsfeld eine eigene Gerichtsbarkeit in innerjüdischen Streitsachen ein.

Unter den Rabbinern werden genannt: um 1680 Rabbi Moses ben Israel bzw. Moses Hammelburg als Lehrer und Rabbinatsassessor;

1695-1700 Rabbi Salomon Rothschild aus Frankfurt (sein Vater Isaak war in einer anderen Linie der Familie der Begründer des berühmten Hauses Rothschild in Frankfurt);

um 1699 Rabbi Josef Traub (Benjamin Seev Wolf aus Frankfurt);

um 1700 Israel Fränkel, aus Wien vertrieben;

1707-1727 Rabbi Simeon (oder Simon) Fränkel, der Sohn von Israel Fränkel. Er war vorher Rabbiner des Schwarzenberger Kreises in Marktbreit und des Grabfelds in Burgpreppach.

1715 erließ er eine Verordnung über die Gewinnung von Koscherwein, die in Wilhermsdorf bei Fürth gedruckt wurde. Auf diese Verordnung wird auch heute noch zurückgegriffen bei der anstehenden Entscheidung, ob man unter Umständen wieder koscheren Frankenwein in unserer Region herstellen soll.

1727-1742 Rabbi Jakob Löb ben Arje Löb aus Reckendorf bei Bamberg der zuvor viele Jahre Rabbiner und Leiter der Jeschiva (Talmudhochschule) in Baiersdorf war;

1742-1780 Rabbi Arje Löb Baruch Kohn Rapoport, „Oberlandesrabbiner der Würzburger Medine“ (Medine = Land, Bezirk). Er stammte aus einer Rabbinerfamilie, die in ganz Europa hohe rabbinische Posten innehatte. Sie wirkten in Italien, in Polen und in den verschiedensten Gegenden Deutschlands. Arje Löb war mehr als 38 Jahre Oberrabbiner in Heidingsfeld.

1783-1794 Rabbi Jehuda Löb Farnbach (war zuvor in Fürth und Berlin),

1794-1816 Abraham Bing, der 1816 den Rabbinatssitz von Heidingsfeld nach Würzburg verlegte. 

Der Frankfurter Unterrabbiner wurde als Sohn des Enusch ha Levi Bing im Jahr 1752 in Frankfurt am Main geboren. Er lernte u.a. beim berühmten Kabbalisten Nathan Adler sowie Pichas Horwitz und war schon als Siebzehnjähriger Klausrabbiner in Offenbach.

Danach war er Rabbinatsassessor und Leiter der Frankfurter Talmudschule, bis er nach Heidingsfeld berufen wurde. Das Rabbinat hatte damals mehr als 100 Gemeinden und einer seiner Rabbinatsassistenten war Isaak Werner, der immer wieder in den heute noch vorhandenen Rabbinatsdokumenten vorkommt.

Der 1810 verstorbene Moses Loeb ben Kalman haLevi Hatzfeld, ein anderer Heidingsfelder Unterrabbiner, war Jeschivaleiter und Mitglied des rabbinischen Gerichtshofes. Seine Tochter Judith war die Mutter des späteren Würzburger Oberrabbiner Seligmann Bär Bamberger.

Rabbiner Bing hatte eines der größten Rabbinate Deutschlands inne, in dem über 15 000 Juden lebten. Sein Grab befindet sich im jüdischen Friedhof von Höchberg, auf dem Grabstein wir er u.a. als „ausgezeichneter Talmudgelehrter, Lehrer und Fürst der Thora“ gerühmt. Damit endete die Geschichte des Rabbinates in Heidingsfeld.

 
Die jüdischen Haushaltsvorstände in Heidingsfeld sorgten für den Lebensunterhalt ihrer Familien überwiegend durch Handel mit Vieh, Landesprodukten und Waren aller Art. Zum einen handelten sie mit der Landbevölkerung des Umlandes, zum anderen beschickten sie den Würzburger Markt mit ihren Waren. Da ihnen das Übernachten in Würzburg verboten war, zogen sie jeden Morgen über den heute noch so genannten Judenbühlweg auf der Höhe zwischen Heidingsfeld und Würzburg in die Bischofsstadt, um ihre Geschäfte abzuwickeln. 
   
Ende des 18. Jahrhunderts wurden 281 jüdische Einwohner gezählt, 1805 wurde die Höchstzahl von etwa 600 Juden am Ort erreicht. 

Kurz zuvor (1803) war es für Juden – wenn auch zunächst nur in besonderen Fällen (allgemein ab 1861) – wieder möglich, nach Würzburg zu ziehen.

Dadurch verringerte sich die jüdische Bevölkerungszahl in Heidingsfeld rasch.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie folgt: 1816 507 jüdische Einwohner (18,8 % von insgesamt 2.691), 1837 500 (16,0 % von 3.120), 1867 273 (8,4 % von 3.242), 1871 237 (8,0 % von 3.392), 1880 189 (5,0 % von 3.746), 1890 150 (4,0 % von 3.727), 1900 100 (2,4 % von 4.154(, 1910 86 (1,8 % von  4.809). 
 

An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge und eine jüdische Elementar- und Religionsschule.

Sie besaß eine 1780 fertiggestellte und 1929 gründlich renovierte Synagoge, daneben ein Wohnhaus mit Schulräumen und Lehrerwohnung, eine Mikwe und einen Friedhof mit Leichenhalle.

Die Synagoge und das Schulhaus waren mit einer Mauer umgeben, bildeten also schon damals ein „Gemeindezentrum“.

Die erste Synagoge des Ortes, zwischen 1693 und 1698 erbaut, war bis 1780 so baufällig geworden, dass sie durch den Neubau ersetzt werden musste.

Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde waren neben dem Rabbiner auch Lehrer, Synagogendiener und Schächter tätig.

Nach Aufhebung des Rabbinat 1816 war jeweils ein Lehrer an der Israelitischen Elementarschule tätig, der zugleich als Vorbeter und Schochet (Schächter) tätig war.

 
Die Synagoge – einer der architektonisch schönsten und imposantesten jüdischen Kultbauten der damaligen Zeit, der vom Barock stark beeinflusst war – wurde 1938 in Brand gesetzt. Die Ruine wurde dann 1945 abgerissen. Das Bauwerk besteht heute nicht mehr. An seiner Stelle stehen zwei Wohnhäuser. Lediglich der Chuppastein aus der Synagoge wurde nach Kriegsende wiedergefunden. Er befindet sich heute an der Außenmauer der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde Würzburg.

Im Dezember 1986 wurde für die ehemalige Kultusgemeinde Heidingsfeld in der Nähe des einstigen Synagogengrundstücks gegenüber Haus Dürrenberg 1a, eine künstlerisch gestaltete Gedenksäule errichtet, deren mehrfach unterbrochener Schaft die Geschichte des jüdischen Volkes symbolisiert, während stilisierte Tränen und Stacheldraht auf die Leiden der Juden –auch der von Heidingsfeld – hinweisen.
Die Inschriften: „GOTTLOSE MENSCHEN ZERSTÖRTEN AM 9. NOVEMBER 1938 DIE HIER GESTANDENE SYNAGOGE“ und „ZUR ERINNERUNG AN DEN LEIDENSWEG DER JÜDISCHEN GEMEINDE“ sowie in Iwrith „ZUR ERINNERUNG AN DIE HEILIGE GEMEINDE HEIDINGSFELD“.

An das Leben und Wirken von Juden in Heidingsfeld erinnert ferner das Vorhandensein einer Straße mit dem Namen „Judenhof“. Dieses Anwesen erhielt 1628 seinen Namen. Damals kam das Reichsdorf unter die Herrschaft des Fürstbischofs von Würzburg. Da sich die Heidingsfelder Bürger weigerten, den Juden weiterhin Wohnraum zur Verfügung zu stellen, kaufte das Domkapitel, dem die Juden zinspflichtig waren, ein Adelshaus mit dazugehörendem Hof in der Klostergasse und brachte die Juden in diesem „Judenhof“ unter. Bis heute trägt das Anwesen offiziell diesen geschichtsträchtigen Namen.

Um 1924, als noch 100 jüdische Gemeindeglieder gezählt wurden (1,66 % von insgesamt etwa 6.000 Einwohnern), waren die Vorsteher der Gemeinde Abraham Bravmann, Meyer Frank und J. Forchheimer.

Als Lehrer, Kantor und Schochet war (bereits seit 1913) Simon Grünfeld tätig.

Die Jüdische Staatliche Volksschule besuchten damals sechs Kinder.

Rabbiner Dr. Siegmund Hanover aus Würzburg erteilte sieben Kindern an den höheren Schulen den Religionsunterricht.

An jüdischen Vereinen bestanden die Wohltätigkeitsvereine Gemillut Chassodim (1924 Leitung Salomon Gutmann, 5 Mitglieder, 1932 Leitung Herr Forchheimer, 8 Mitglieder; Ziel: Unterstützung Hilfsbedürftiger),

Maariw Bisman (1924 Leitung Salomon Gutmann, 10 Mitglieder; 1932 nicht mehr genannt),

der Talmud-Lernverein Limud Tora (1924 Leitung Salomon Gutmann, 10 Mitglieder),

der Verein Bachurim (1924 Leitung A. Bravmann, 12 Mitglieder, 1932 Leitung Hauptlehrer Grünfeld; Ziel Wohltätigkeit)

und der Israelitische Frauenverein (1924/32 unter Leitung von Frau Lea Grünfeld, 1932 17 Mitglieder).

Die jüdische Gemeinde war dem Distriktsrabbinat Würzburg zugeteilt. 1932 waren die Vorsteher weiterhin die 1924 genannten Personen (s.o.). J. Forchheimer ist dabei in der Funktion als „Schatzmeister“ eingetragen. 
 
Unter den jüdischen Persönlichkeiten der 1920er-Jahre sind u.a. zu nennen:

Herta Mannheimer (geboren 1891 in Bütthard/Ufr.), sie war seit 1905 mit ihrer Familie in Heidingsfeld, wo der Vater einen Handel mit Mehl und Landesprodukten eröffnete; sie wurde 1924 als Stadträtin in Heidingsfeld gewählt (damals einzige Frau im Stadtrat); 1937 ist sie nach Holland emigriert; 1943 wurde sie von Amsterdam über Westerbork nach Auschwitz deportiert und ermordet (Stolperstein Kirchgasse 12). An sie erinnert die „Herta-Mannheimer-Straße“.

Gleichfalls ist der 1874 in Heidingsfeld als Sohn des Lehrers Freudenberger geborene Felix Freudenberger zu nennen. Er war seit 1899 Buch- und Schreibwarenhändler in Würzburg und wurde 1912 für die SPD in den Stadtrat Würzburg gewählt. 1918 stand er an der Spitze des Arbeiter- und Soldatenrates; von 1919 bis zu seinem Tod 1927 war er Mitglied des bayrischen Landtags. Seine Frau Rosa Freudenberger wurde in Auschwitz ermordet.

 
1933 lebten noch ca. 60 jüdische Personen in Heidingsfeld. Die Auflösung der Gemeinde war absehbar.

Im August 1934 wurde das alte Gemeinde-Archiv dem Verband der Israelitischen Gemeinden in München übergeben.

Im April 1937 hatte die jüdische Gemeinde noch 40 Mitglieder.

Im Oktober 1937 wurde durch den Verband der Bayerischen Israelitischen Gemeinden die Israelitische Kultusgemeinde in Heidingsfeld aufgelöst. Die am Ort noch lebenden acht jüdischen Familien wurden der Gemeinde Würzburg zugeteilt.

Beim Novemberpogrom 1938 wurde die Synagoge niedergebrannt, auch wurden die Häuser mehrere jüdischer Familien verwüstet. Zwei jüdische Männer wurden in das KZ Buchenwald verschleppt.

Von den in Heidingsfeld geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des „Gedenkbuches – Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945 „, ergänzt durch einige Namen aus R. Strätz, Biographisches Handbuch Würzburger Juden und aus der Liste von „Stolpersteine Würzburg“): 

Mina Bergenthal geb. Schwarzenberger (1870), 

Regina Bergenthal geb. Lehmann (1869),

Jette (Henriette) Eppstein geb. Hirnheimer (1865 – Ehemann Nathan Eppstein war nach 1927 Friedhofspfleger der Gemeinde Heidingsfeld, gest. 1942 in Würzburg),

Selma Flörsheimer geb. Strauss (1876),

Fanny Frank geb. Fuchs (1890), Hanna Frank (1871), Meier (Maier, Markus) Frank (1872), Max Frank (1908),

Emil Frankenfelder (1874), Raphael Frankenfelder (1885),

Dr. Hermann Freudenberger (1875), Julius Freudenberger (1866), Rosa Freudenberger geb. Frankenfelder (1872),

Cäcilie (Cilli) Gerstle (1881),

Henriette Hammer geb. Bachmann (1851), Bertha Hoffmann geb. Bachmann (1881),

Jette Kahn geb. Freudenberger (1872),

Paula Kirschner geb. Bachmann (1879), Herta Mannheimer (1891),

David Menko (1866),

Lina Rosenbaum geb. Stern (),

Martha Schwarz geb. Forchheimer (1903), Rosa Uhlfelder (1854),

Rosi Weißbacher geb. Bergenthal (1899).  
     

Die jüdische Beerdigung:

Ein jüdisches Grab wird unter keinen Umständen (Ausnahme: Überführung nach Israel oder von einem nichtjüdischen auf einen jüdischen Friedhof) wiederverwendet: Wo jemand einmal beerdigt worden ist, bleibt er. Die Totenruhe, die bis zur Auferstehung der Toten andauert, ist für jeden Juden eine unantastbare Angelegenheit, über die es keine Diskussion gibt.

Jeder ob arm oder reich, erhält auf sein Grab einen Grabstein (Mazewa), der ein Jahr nach der Bestattung gesetzt wird; eine Ausnahme bilden da lediglich Massengräber auf einigen KZ-Friedhöfen, z.B. Dachau, Flössenburg usw. . Diese Grabsteine sind oft wahre Kunstschätze, die auch kulturhistorisch sehr aufschlussreich und sehr wertvoll sind. Sie können sehr alt sein, da sie ja niemals entfernt werden. Auf ihnen sind Namen, das Sterbedatum nach dem jüdischen Kalender und persönliche Angaben über die Toten wie z.B. Geburtsort, Geburtsdatum, Alter, Beruf, Tätigkeiten usw. in Deutsch und Hebräisch, bei besonders frommen Persönlichkeiten nur in Hebräisch eingetragen. Besondere Zeichen informieren auch über den Stand und/oder besondere Tätigkeiten der Verstorbenen. Abgebrochene Säulen sollen zeigen, dass die dort begrabenen Toten keine Nachkommen haben bzw. jung gestorben sind. Überhaupt arbeitet die jüdische Religion viel mit Bildern.

Das jüdische Volk ist ja bekanntlich in drei „Schichten“ aufgeteilt:

an der Spitze des Volkes stehen die Priester „Nachkommen des Hohepriesters Ahron“, die Kohanim, danach kommen die Leviten,die Leviim, und schließlich die breite Masse, das „einfache Volk“, die Israels, die Israelim.

Die Zugehörigkeit zu einem der drei Stände ist erblich, sie wird vom Vater auf den Sohn weitervererbt.

Segnende Hände bedeuten, dass es sich bei dem hier Bestatteten um einen Cohen oder Kohn, Kohen, einen Angehörigen des Priesterstandes handelt, einen Nachkommen des alttestamentlichen Priesters Aaron.

Eine Kanne auf dem Grabstein kündet davon, dass es sich bei hier Bestatteten um einen Nachkommen der Leviten handelt, einen Angehörigen des Stammes Levi, die mit der Kanne Wasser auf die Hände der Kohanim gossen, bevor diese das Volk segneten.

Ein Widderhorn oder „Schofar“, bedeutet, dass der Betreffende als Schofarbläser tätig war. Schofar ist ein Widderhorn, das vor und besonders an den „Hohen Feiertagen“, wie Rosch Haschana oder Jom Kippur in der Synagoge zum Gottesdienst geblasen wird.

Ein Messer, manchmal mit einem Ölbehälter, zeigt an, dass hier ein „Mohel“ liegt. Mohel ist ein Beschneider, ein frommer Mann, der nach gründlicher Lehre die Genehmigung erhält, die jüdischen Knaben am 8. Tag nach der Geburt in die Gemeinschaft des Judentums offiziell durch den Akt der Beschneidung einzuführen.

Es gibt noch eine große Anzahl von Zeichen und Symbolen, z.B. Kronen, Davidsterne, Bücher, Tiere, Pflanzen, Gegenstände und vieles andere mehr.

Am unteren Rand des Grabsteins steht gewöhnlich die Abkürzung „ihre / seine Seele sei eingebunden in das Bündel des Lebens“! Das ist ein Zitat aus 1 Samuel 25,29.

Es verwundert den nichtjüdischen Besucher eines jüdischen Friedhofes, dass man sehr selten, auf alten Friedhöfen überhaupt keine, Blumen sieht. Stattdessen kann man auf Grabsteinen Steinchen liegen sehen. Auch ein Zeichen dafür, dass es noch Angehörige oder Bekannte gibt, die sich des / der Toten erinnern. Wenn es keine Besucher mehr gibt, wird das Grab sich selbst überlassen. Blumen sind nicht üblich, auf orthodoxen Friedhöfen waren und sind sie sogar verpönt. Die Steinchen auf dem Grabstein oder einem Gedenkstein zeigen die Ursprünge des jüdischen Volkes zur Zeit des Auszugs aus Ägypten auf. Konnte man damals einem Toten in der Wüste eine größere Liebe und Ehre erweisen, als auf sein Grab möglichst viele Steine zu häufen, die verhinderten, dass der Leichnam bei Nacht von wilden Tieren ausgegraben wurde? Gleichzeitig trug jeder, der einen Stein auf die Begräbnisstätte legte, seinen Teil dazu bei, dem Toten ein „Denkmal“ aus Steinen zu errichten, wie es heute bei den Beduinen in der Negev und im Sinai noch der Fall ist.

Auf vielen, wenn auch nicht auf allen jüdischen Friedhöfen gibt es eine Leichenhalle, auch Tahara-Halle (tachorah – Reinheit) genannt. Hier wird von der Chewra Kadischa, der „Heiligen Brüderschaft“ oder bei Frauen der „Heiligen Schwesternschaft“, die je nach dem Geschlecht des Toten aus männlichen oder weiblichen Mitgliedern einer Gemeinde gebildet wird, der Leichnam für die ordnungsgemäße Bestattung vorbereitet. Diese Aufgabe wird den würdigsten Mitgliedern einer jüdischen Gemeinde anvertraut.

Auf einem steinernen, manchmal auch hölzernen Tisch wird der Leichnam gewaschen, mit einer bestimmten Menge an Wasser übergossen und dadurch rituell gereinigt. Danach wird er in weiße einfache Totengewänder, jiddisch „Sargenes“, gekleidet, in einen schlichten Holzsarg ohne Metallteile und Verzierungen gelegt und nach der staatlich vorgeschriebenen Wartezeit bestattet. Die Särge dürfen nicht mit Nägeln gefertigt sein, nur Holzdübel, nicht gefärbt oder lackiert und nicht innen ausgestattet sein. Nur ein Leintuch darf im Sarg liegen, dazu (meistens) ein kleines Behältnis mit Erde aus Israel. Der Tote trägt keinen Schmuck, auch keine Ringe.

Verstorbene Männer werden in ihren Gebetsmantel, den „Tallit“, gehüllt, dessen vier Zizijjot (Quasten) unbrauchbar gemacht werden; ein Zizit wird abgeschnitten. Denn der Tote unterliegt nicht mehr den Geboten und Verboten der „schriftlichen“ und der „mündlichen Thora“.

Einbalsamieren ist untersagt. Das Blut des Toten ist ein Teil von ihm und muss mit ihm begraben werden.

Die jüdische Überlieferung betrachtet das Zur-Schau-Stellen von Toten in einem offenen Sarg als untragbar. Die jüdischen Weisen waren stets der Ansicht, dass es dem / der Toten gegenüber respektlos sei, wenn nicht nur Freunde, sondern auch Feine hinzutreten können, um ihn / sie mit Verachtung und Spott zu betrachten.

Die Verbrennung ist den gläubigen Juden verboten. Tote müssen in der Erde begraben werden. Denn die schriftliche Thora verlangt es. Genesis 3,19: „Denn Erde bist du, und zur Erde sollst du zurückkehren“.

Die Beerdigung muss so bald wie möglich nach dem Tod stattfinden. Deuteronomium 21,23: „Denn auch ihn sollst du noch am gleichen Tag begraben“. Das Verschieben auf den nächsten Tag ist nur erlaubt, wenn es der „Ehre des Toten“ dient, z.B. um die Teilnahme entfernt wohnender Verwandter zu ermöglichen, oder wenn die staatliche Gesetzgebung es vorschreibt, wie bei uns: nach drei Tagen.

Am Schabbat darf man nicht begraben, ebenso nicht am ersten Feiertag eines Festes. Am zweiten Tag eines Festes ist nur das Begräbnis selbst erlaubt.

Juden sehen stets zu, wenn der / die Tote durch die Friedhofsangestellten begraben wird oder graben den / die Tote(n) selbst ein. Keiner geht vorher, bis das Grab gefüllt ist.

Das Einreißen des Kleidungsstücks, das man bei der Beerdigung trägt, die sogenannte krijah (kriah), erfolgt spätestens auf dem Friedhof. Sie ist ein uraltes Zeichen des Schmerzes und der Trauer. Das eingerissene Kleidungsstück wird während der ersten sieben Tage getragen, nur nicht am Schabbat.

Juden dürfen einen Sterbenden nicht allein lassen. Für sie ist es sehr wichtig, Zeuge eines „Sterbens“ zu werden, um dabei selbst etwas vom Sterbenden zu lernen. Die Juden kümmern sich auch mit viel Anteilnahme um den Trauernden. Sogar die erste Mahlzeit nach der Beerdigung darf nicht vom Trauernden selbst, sondern muss von Angehörigen zubereitet werden. Damit der Betroffene nicht in seinem Schmerz die lebensnotwendigen Bedürfnisse „vergisst“. Nach jüdischer Tradition sind in den ersten Tagen immer mehrere Juden im Haus des Trauernden anwesend, um ihn zu trösten und zusammen mit ihm zu beten.

Beim Eintritt in ein Trauerhaus während der Schiv´ah, der Trauerzeit, grüßt man nicht. Auch der Trauernde darf niemand, auch nicht einen Höhergestellten, grüßen. Dadurch soll Geschwätz vermieden werden.

Die Halacha schreibt vor, dass der Besucher nicht versuchen soll, mit dem Trauernden zu reden, bevor dieser ihn anspricht.

Juden setzten auf jedes ihrer Gräber einen Grabstein. Dies ist ein „Gebot“. Die „Enthüllung“ des Grabsteins ist mit einer „Gedächtnisfeier“ verbunden. In Israel ist es üblich, dies nach 30 Tagen zu tun. In anderen Gemeinden, wie in Würzburg, setzt man den Grabstein erst nach dem Trauerjahr, weil man sich während des Trauerjahrs ohnehin täglich beim Kaddisch des / der Verstorbenen erinnert.

Juden lassen ihre Gräber niemals auf. Das Grab gilt als ewiger Besitz des Verstorbenen. Deshalb gibt es auch keine Mehrfachbelegungen. Die Folge ist, dass jüdische Friedhöfe Platz brauchen. Daher liegen sie oft an abgelegenen Stellen, wo die Bodenpreise billiger sind.

Ein jüdischer Friedhof muss umzäunt oder ummauert sein. Er ist als Begräbnisplatz für Nichtjuden nicht zulässig. Wie umgekehrt Juden sich nicht auf christlichen Friedhöfen beerdigen lassen. Es ist jedoch möglich, dass jüdische Gemeinden oder jüdische Privatpersonen ein Stück eines nichtjüdischen Friedhofs erwerben, es durch Mauer oder Zaun abtrennen und dort in der Nachbarschaft eines christlichen Friedhofs ihre Toten bestatten.

Auch „geschlossene“ jüdische Friedhöfe werden niemals aufgegeben.

Man besucht die Gräber der Verstorbenen nicht an einem Schabbat und nicht an einem Feiertag.

Männer sollen den Friedhof nicht ohne Kopfbedeckung , Hut oder Mütze, betreten.

Zur Geschichte des jüdischen Friedhofes in Heidingsfeld

Der jüdische Friedhof in Heidingsfeld wurde 1811 erstellt.

Bis 1881 wurden auf ihm auch Würzburger Juden beigesetzt.

Die letzten Beisetzungen waren in Heidingsfeld 1942.

Der Friedhof ist in einen großen alten und einen neueren Teil gegliedert und von einer massiven Steinmauer umgeben.

Die letzten Grabsteine (1930-1942) liegen an der dem Eingang gegenüberliegenden Mauer. Vom heutigen Eingangstor aus steigt das Gelände steil an.

Ein kleines Taharahäuschen steht links vom Eingang.

Lage des Friedhofes: Der Friedhof liegt unmittelbar westlich des Zentrums von Heidingsfeld, zwischen Hofmannstraße und den Bahngleisen.

Zwischen 1810/1811 und dem Beginn des Zweiten Weltkriegs fanden hier rund 1000 Juden ihre letzte Ruhestätte.

Bamberger Leopold

Leopold Bamberger ist am 13. Februar 1845 in Heidingsfeld geboren. Er war als Geldverleiher tätig. Handelsmann, Privatier. Klosterstraße. Hausbesitz in der Amalienstraße 3.

Er hinterließ angeblich ein unversteuertes Millionenvermögen. Auch in der Amalienstraße 3 hatte er ein Haus. Er war ein stadtbekanntes Original unter dem Spitznamen „Lord Bambux“.

Gestorben ist er am 11. Mai 1912 und liegt auf dem Israelitischen Friedhof in Heidingsfeld begraben.

Seine Eltern waren Israel Bamberger, gestorben am 13. Dezember 1856 in Heidingsfeld und Fanny, geborene Frank, gestorben am 23. Dezember 1874 in Heidingsfeld.

Geldverleih an Hermann Ganghofer!

Dort im Cafe Hirschen am Vierröhrenbrunnen in Würzburg gab es zu Kaffee oder Wein Zeitungen zum Lesen, fanden sich Leute mit Zeit zum Billard ein, hielten Geldverleiher wie der berühmte Leopold Bamberger, seiner guten Manieren und seiner seidenen Sommerkleider wegen „Lord Bambux“ geheißen, ihre Sprechstunden ab. Außer Samstag und Sonntag pilgerte er aus dem nahen Städtchen Heidingsfeld zum Hirschen, trank dort seine Schale Café und verlieh Geld. Seine beste Kundschaft waren Studenten, die zu rasch den monatlichen Zuschuß der Eltern verbraucht hatten und bereit waren, die gewährten Darlehen samt Zinsen zu tilgen, sobald sie in Amt und Würden waren.

Kein Geringerer als Ludwig Ganghofer, der auf der Festung als Einjährig-Freiwilliger diente und Fuchs beim Corps Franconia war, war einer seiner Kunden, wie er ins einer Autobiographie schilderte. Gar mancher Musensohn ließ hier Wechsel prolongieren oder bemühte die gewitzten Herrn, um auf seine Kosten erste Gedichte auf teures Velinpapier drucken zu lassen. Die übernahmen bei saftiger Courtage nicht nur die Herstellung des seelenbewegenden Werkes, sondern auch den Vertrieb an die überraschten Verwandten und Bekannten des dichtenden Jünglings.

Leopold Bamberger und seine Geschäftsfreunde waren häufig besser als ihr Ruf, warteten bei manchem Schuldner, bis er in Amt und Würden aufgerückt war, ehe sie ihre Darlehen aus jener fernen Studienzeit monierten. Mancher Schuldner ließ es auf einen Prozeß ankommen, wie jener Ludwig Ganghofer, bis er seine Schuld, um etliche Prozente „Wucherzinsen“ gerichtlich vermindert, zurückzahlte.

Sparsames Kochen aus „Wunderliche G´stalte“ Main-Post

„Lord Bambux“ galt nicht nur in Heidingsfeld, wo er ganz allein in einem alten Hause wohnte, sondern auch in Würzburg als originelle Figur. Besonders in Studentenkreisen war er bekannt. So mancher Studiosus, dem das Geld nicht reichte, pilgerte nach Heidingsfeld zum Lord Bambux, der ihm aus der Not half. So war der „Lord“ zum vermögenden Mann geworden, aber persönlich bedürfnislos geblieben. Er kochte selbst. Im Sommer, wenn der Kopfsalat billig war und man ihn, wie die Würzburger sagen „auf´n Buckl nachg´schmisse“ bekam, machte sich Lord Bambux gern „e Salätche“ zurecht. Er zerschnitt und wusch die Salatblätter und häufte sie in eine große Schüssel. Mit dieser Schüssel in den Händen wandelte er feierlich über die Straße zum Kaufmann und verlangte: „Schütte se mer für drei Pfennig Essig und Öl auf mein´Salat.“ Hätzfelder Hausfrauen, die im Laden standen, machten große Augen und gaben zu, dass sie, was das sparsame Kochen anbelangt, noch einiges von Lord Bambux lernen könnten

Print Friendly, PDF & Email

Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für den Einblick in die jüdische Beerdigung. Ich finde es sinnvoll, dass der Totenruhe eine so große Bedeutung beigemessen wird. Wenn ein Mensch begraben wurde, sollte er dort auch liegen bleiben können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sicherheitsabfrage * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen