Für viele Menschen gehört bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Sie drücken so ihren Wunsch nach Mitgestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes aus, wollen Benachteiligten und Bedürftigen helfen oder gemeinsam mit anderen eigene Interessen befördern. Was auch immer die Beweggründe im einzelnen sein mögen: Freiwilliges Engagement hilft uns allen.
Die große Einsatzfreude lässt allerdings oft die Risiken vergessen, die mit freiwilliger Betätigung verbunden sein können. Oft merken ehrenamtlich Tätige erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Bayerische Staatsregierung hat daher die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Bayern weiter verbessert:
Zum 1. April 2007 sind mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung ein Sammel- Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in Kraft getreten. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Wer sich beispielsweise in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, in der Kirche und Wohlfahrtspflege oder im Sport, ist meistens schon durch den Träger versichert.
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung setzt die Staatsregierung ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung – und der Ermunterung zum freiwilligen Engagement in unserer Gesellschaft. Engagieren Sie sich im Ehrenamt, nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die sich dazu in unserem Land bieten. Mischen Sie sich ein und machen Sie mit!
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zur Versicherung und den Versicherungsleistungen. Die Versicherungskammer Bayern gibt darüber hinaus Auskünfte zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Telefonnummer 089 21603777.