Asylrecht in Deutschland – Wohnen, Arbeiten, Familie nachholen

Für viele Asylbewerber ist es das größte Ziel, sich in Deutschland richtig zu integrieren und bei uns ein ganz normales Leben führen zu können. Dazu gehört es auch, eine eigene Wohnung in Deutschland aufnehmen zu können. Das ist jedoch nicht immer ganz einfach. Eine Wohnung ist jedoch für die Asylbewerber auch wichtig, um später einen Job finden zu können. Solange Sie in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben, dürfen Sie in Deutschland keine Arbeit aufnehmen. Zudem gilt grundsätzlich: Nach drei Monaten in einer Erstaufnahme-Einrichtung sollten Asylbewerber ausziehen. Meist wird ihnen im nächsten Schritt also eine Wohnung oder ein Platz im Asylbewerberheim angeboten. Da diese Plätze allerdings knapp bemessen sind, ist es möglich, dass hierzu ein Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland nötig ist. In eine gänzlich eigene Wohnung können Sie ziehen, sobald der Asylstatus erworben wurde. Solang Sie noch keinen eigenen Job gefunden haben, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Miete. Diese darf hingegen nicht allzu teuer sein. Daher kann Ihnen das Wohnungsamt dabei helfen, eine passende Wohnung zu finden.

Um die Wohnung irgendwann aus eigener Tasche zahlen zu können, ist natürlich auch ein Job in Deutschland von Nöten. Ob Sie arbeiten dürfen, ist vom aktuellen Status abhängig. Wie schon erwähnt, dürfen Asylbewerber erst nach der Erstaufnahme arbeiten. Zudem erhalten Sie keine Arbeitserlaubnis, wenn Sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Nachdem ein Antrag auf Asyl gestellt wurde und die ersten drei Monate Aufenthalt vorbei sind, dürfen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen. Da dieser Antrag jedoch zunächst geprüft werden muss, erhalten Asylbewerber für diese Zeit ein eingeschränktes Arbeitsrecht. Das bedeutet:

  • Jedes Stellenangebot muss von der Agentur für Arbeit (Jobcenter) geprüft werden. Dabei stellt die Behörde fest, ob die Stelle auch mit einem Deutschen besetzt werden kann (ein deutscher Arbeitnehmer hätte Vorrang).
  • Die Agentur entscheidet auch, ob Sie sich selbständig machen dürfen – zum Beispiel, um ein Geschäft zu eröffnen.
  • Praktika müssen aber nicht von der Agentur für Arbeit geprüft werden.

Nach 4 Jahren erhalten Sie ein uneingeschränktes Arbeitsrecht. Dies erhalten Sie auch, nachdem Ihr Flüchtlingsstatus anerkannt wurde. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sowohl als Angestellter als auch als Selbstständiger arbeiten.
In Deutschland zu leben und zu arbeiten, ist für viele Asylbewerber der Schritt zu einem normalen und geregelten Leben in Deutschland. Um hier jedoch auch glücklich zu sein und sich heimisch zu fühlen, fehlt vielen die Familie, die oft noch im Heimatland des Betroffenen lebt. Die Familie nachzuholen ist jedoch in Deutschland oft schwierig. Laut der europäischen Richtlinie 2011/95/EU ist es anerkannten Flüchtlingen möglich, Ihre Kinder und unmittelbare Verwandte nach Deutschland zu holen. Diese müssen jedoch zunächst einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung stellen. Das geschieht bei der deutschen Botschaft. Wichtig hierbei ist: Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate gestellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Familienmitglieder nur nachziehen, wenn diese selbst genügend Geld verdienen, um die Wohnung und das Leben in Deutschland allein finanzieren zu können. Lediglich, wenn der Asylberechtigte minderjährig ist, dürfen die Eltern des Kindes nach Deutschland nachziehen, auch wenn dies nicht für den Unterhalt aufkommen kann.
Weitere Informationen zum Thema „Asylrecht in Deutschland“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.anwalt.org viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu aktuellen Brennpunktthemen sowie verschiedenen Rechtsgebieten.

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Sabrina Soares
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