6. Altenbericht veröffentlicht

Die Altenberichterstattung fußt auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994 (Drucksache 12/7992), der im Zusammenhang mit der Debatte über den Ersten Altenbericht für jede Legislaturperiode einen Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema fordert. Mit den Altenberichten sollen Erkenntnisse über die aktuelle Lebenssituation dieser Bevölkerungsgruppe gewonnen und die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Insbesondere sollen der Fachöffentlichkeit und den politischen Instanzen zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lage älterer Menschen gegeben werden sowie ein realistisches Bild von der Heterogenität des Alters in das öffentliche Bewusstsein vermittelt werden. Die Tradition der Altenberichterstattung umfasst sowohl Gesamtberichte zur Lebenssituation älterer Menschen als auch Spezialberichte zu besonderen Fragestellungen.

Der 6. Altenbericht ist ein sehr umfangreiches Werk mit mehr als 500 Seiten. Der komplette Bericht steht hier zum Download zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat eine Stellungnahme ausgearbeitet und auch veröffentlicht. Die Stellungnahme hat „nur“ 22 Seiten und steht hier zum Download zur Verfügung.

In ihrer Stellungnahme geht die Bundesregierung auf die wesentlichen Eckpunkte des 6. Altenberichtes ein und zeigt auf, was zwischenzeitlich bereits getan wurde und was sie gedenkt, in einzelnen Punkten zu tun.

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