5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

„Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung in Bayern gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – ganz im Sinne des Inklusionsgedankens der UN-Behindertenrechtskonvention. Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft ist Barrierefreiheit. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Abbau von Barrieren haben wir mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz bereits geschaffen. Jetzt wollen wir Bayern bis 2023 komplett barrierefrei machen. Barrierefreiheit ist aber mehr als nur rollstuhlgerecht. So benötigen beispielsweise blinde und sehbehinderte Menschen taktile und gut erkennbare Bahnsteigkanten oder Piktogramme bei Wegweisern, um sich ohne fremde Hilfe orientieren zu können. Neben dem Personennahverkehr, den öffentlichen Gebäuden, Straßen und Wegen soll auch das Internetangebot der öffentlichen Hand barrierefrei sein. Derzeit erarbeiten wir ressortübergreifend ein staatliches Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023″, das unter anderem die Kommunen dabei unterstützen soll, Barrierefreiheit zu realisieren“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller am 25.3.2014 in München mit Blick das 5-jährige Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

„Inklusion ist kein hoheitlicher Akt, der verordnet werden kann. Vielmehr ist dies ein Prozess, der alle gesellschaftlichen Ebenen durchzieht und in gemeinschaftlicher Überzeugung und Tatkraft mit Leben erfüllt werden muss. Deswegen haben wir unseren Bayerischen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention auch nach einem intensiven Dialog mit allen Akteuren, insbesondere den Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderung, im letzten Jahr verabschiedet. Er ist der zentrale Wegweiser Bayerns hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Jetzt gilt es, den Aktionsplan in engem Schulterschluss mit den Menschen mit Behinderung tatkräftig umzusetzen“, so Müller abschließend.

Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Bayerische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist abrufbar unter: www.stmas.bayern.de/behinderung/unkonvention.

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