Haushaltsnahe Dienstleistungen: Infoportal des Bundesfamilienministeriums

saubermannSagt Ihnen der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ etwas? Dahinter verbirgt sich ein riesiger Markt, der stetig wächst. Gemeint sind alle Tätigkeiten rund um und im Haushalt: Gartenarbeit, Haushaltsreinigung, Wäschepflege, kleine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, aber auch die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im Alltag, Einkaufsservice, Zubereitung von Mahlzeiten und vieles mehr.

Ein neues Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kosten, wie man richtig abrechnet und welche Qualitätsstandards gelten.

Wenn Sie selber keine Dienstleistung in Anspruch nehmen, sondern im Gegenteil eine Tätigkeit anbieten wollen, steht Ihnen das Ministerium ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Vielleicht möchten Sie ja Ihre Rente aufbessern, indem Sie für eine Familie oder betagte Nachbarn kleine Botengänge erledigen oder den Hund ausführen möchten.

Ob als Anbieter oder Nutzer einer haushaltsnahen Dienstleistung – die Tätigkeiten sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und mit Abschluss ausreichender Unfall- und Haftpflichtversicherungen. So sind beide Seiten auf der sicheren Seite.

Mehr über den Wegweiser bei haushaltsnahen Dienstleistungen finden Sie unter www.hilfe-im-haushalt.de

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