50 Jahre Freiwilliges Soziales Jahr

Ob in Sportvereinen, Pflegestationen, einem Museum oder einer Kindereinrichtung: Seit über 50 Jahren nutzen viele Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Die Motivationen sind vielfältig: Die jungen Erwachsenen haben den Wunsch, sich gesellschaftlich zu engagieren. Sie möchten besondere Erfahrungen sammeln und sich beruflich orientieren.

Seit 50 Jahren nun gibt es das „Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres“. Eine Erfolgsgeschichte, die noch heute viele Jugendliche und Erwachsene begeistert. Ein Grund zu
feiern. Auf einem Festakt in der Berliner Kulturbrauerei dankte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am 7.4.2014 allen, die an dieser Erfolgsgeschichte mitgearbeitet haben.

„Das 50-jährige Jubiläum des ‚Gesetzes zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres‘ ist ein schöner Anlass zurück zu schauen. Viele haben dabei geholfen, dass das FSJ auch nach fünf Jahrzehnten viele Jugendliche, junge Männer und Frauen animiert, sich zu engagieren und die Gesellschaft damit zu bereichern. Die Kirchen und Verbände, viele Träger und Einrichtungen, ihnen möchte ich für ihren Einsatz und ihre Arbeit danken“, sagte Manuela Schwesig. „Ich denke, das FSJ wird auch weiterhin dynamisch und energiegeladen sein – dafür werden schon die vielen jungen Frauen und Männer sorgen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Sie stehen damit für eine Jugend, die sich für ihre Mitmenschen einsetzt, die solidarisch ist und die Verantwortung zeigt“, so die Bundesfamilienministerin weiter.

Die Idee des FSJ wurde bereits 1954 von dem Rektor der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und dem späteren Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Hermann Dietzfelbinger, geboren. Unter dem Motto „Gib ein Jahr“ rief Dietzfelbinger zahlreiche junge Frauen und Männer dazu auf, ein Jahr ihres Lebens für die „Diakonie“, also für das Dienen in dern Gemeinde, zu geben. Die Idee fand auch in anderen Organisationen sehr bald Unterstützung. Während die katholische Kirche 1958 die Aktion „Jugend hilft Jugend“ ins Leben rief, folgten zu Beginn der 60er Jahre auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, indem sie innerhalb ihrer Organisationen die Grundlagen für ein „Freiwilliges Jahr“ schufen.

Am 1. April 1964 trat schließlich des „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ in Kraft. Es gilt als Geburtsstunde des FSJ und regelt bis heute die Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen, ihre pädagogische Betreuung sowie die umfassende soziale Absicherung der jungen Menschen, die sich für andere einsetzen. Mit der Einführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) (1993) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) (2011) wurden weitere Engagement-Programme geschaffen.

Die Freiwilligendienste bieten eine vielfältige „Engagementlandschaft“ an. Neben Tätigkeiten im sozialen Bereich können sich die Freiwilligen unter anderem in der Denkmalpflege, der Kultur oder im Friedensdienst engagieren. Gewachsen ist daraus eine Engagementlandschaft, die heute die Möglichkeit für Männer und Frauen jeden Alters bietet, vielfältige Freiwilligendienste zu leisten. In den drei Diensten FSJ, FÖJ und BFD engagieren sich heute laufend 100.000 Freiwillige. Das ist ein Rekordwert.

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