Menschen mit Down-Syndrom gehören in die Mitte der Gesellschaft

„Unsere zentrale Aufgabe in den kommenden Jahren ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft. Mein vorrangiges Ziel ist dabei die möglichst umfassende, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft. Ein Meilenstein wird dabei noch in diesem Jahr die Verabschiedung eines bayerischen Aktionsplans sein, der bereits im Ministerrat behandelt wurde und derzeit im Dialog mit allen Beteiligten weiterentwickelt wird“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer am 20.3.2012 in München mit Blick auf den Welt-Down-Syndrom-Tag am 21.3.2012.

Haderthauer weiter: „Menschen mit Down-Syndrom gehören in die Mitte der Gesellschaft. Dies gilt auch für die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Hier sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Pfeiler für den ich rund 15 Millionen Euro jährlich bereitstelle. Außerdem bieten 88 Integrationsfirmen den schwerbehinderten Menschen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, die zwar aufgrund ihrer Behinderung keinen sonstigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, jedoch in einer Werkstatt für behinderte Menschen ihre Fähigkeiten nicht optimal entfalten können. Durch zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 10,5 Millionen Euro aus dem neuen Sonderprogramm ‚Chancen schaffen II‘ fördert mein Ministerium in den nächsten zwei Jahren mindestens 130 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in den Integrationsfirmen sowie in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt.“

„Wie gut sich Kinder mit Down-Syndrom entwickeln können, hängt ganz entscheidend von ihrer Förderung ab. Der Freistaat Bayern trägt dem erhöhten Förderbedarf von Kindern mit Down-Syndrom in 140 Frühförderstellen mit zahlreichen Außenstellen und 16 Sozialpädiatrischen Zentren Rechnung. Individuelle Förderung erfahren betroffene Kinder auch zunehmend in integrativen Kindertageseinrichtungen. Mit der Öffnung der Regelschule für Kinder mit Behinderung durch das novellierte Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verbessern sich auch für diese Kinder die Möglichkeiten für den Besuch einer Regelschule“, betont die Ministerin.

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